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   OVG Schleswig-Holstein, 23.08.1993 - 2 L 37/92   

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https://dejure.org/1993,5145
OVG Schleswig-Holstein, 23.08.1993 - 2 L 37/92 (https://dejure.org/1993,5145)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.08.1993 - 2 L 37/92 (https://dejure.org/1993,5145)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. August 1993 - 2 L 37/92 (https://dejure.org/1993,5145)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abwasserbeseitigung; Gemeindliche Abwassersatzung

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 4 A 260/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.1993 - 2 L 37/92

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 686
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.07.1990 - 7 B 90.90

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.1993 - 2 L 37/92
    Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde verwarf das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 04. Juli 1990 (- BVerwG 7 B 90.90 -).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.1993 - 2 L 37/92
    Denn bei der Auslegung des Gesetzes ist nicht ausschlaggebend auf den Willen des Gesetzgebers, sondern maßgebend auf den objektiven Willen des Gesetzes abzustellen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. Beschluß vom 29.01.1974 - 2 BvN 1/69 -, DVBl. 1974, 420, 423) und Beschluß vom 16.12.1981 - 1 BvR 898/79 u.a. -, NJW 1983, 103, 104).
  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.1993 - 2 L 37/92
    Denn bei der Auslegung des Gesetzes ist nicht ausschlaggebend auf den Willen des Gesetzgebers, sondern maßgebend auf den objektiven Willen des Gesetzes abzustellen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. Beschluß vom 29.01.1974 - 2 BvN 1/69 -, DVBl. 1974, 420, 423) und Beschluß vom 16.12.1981 - 1 BvR 898/79 u.a. -, NJW 1983, 103, 104).
  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 2 CS 10.2137

    Nur nach Baurecht genehmigungsbedürftige Biogasanlage im Außenbereich;

    Ebenfalls mit dem Verwaltungsgericht überein stimmt der Senat darin, dass das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB allein objektiv-rechtlich zu beurteilen ist und daher selbst bei deren Nichtvorliegen eine subjektiv-rechtliche Verletzung von Nachbarrechten ausscheidet (vgl. BVerwG vom 28.10.1993 4 C 5/93 NVwZ-RR 1994, 686; vom 28.7.1999 4 B 38/99 NVwZ 2000, 552).
  • VG Schleswig, 16.01.2020 - 4 A 144/15

    Heranziehung zur Entrichtung eines Niederschlagswasseranschlussbeitrags; Bestehen

    Die Neuregelung sei bestrebt, vor allen Dingen die Direkteinleiter von Abwasser auf überwiegend technisch oder gemeindewirtschaftlich begründete Einzelfälle zu reduzieren, was um der Effektivität der mit der Abwasserbeseitigung verfolgten Ziele willen nur durch eine allumfassende öffentliche Abwasserbeseitigungspflicht mit landesweiter Beschränkung und Minimierung von Ausschlussmöglichkeiten erreicht werden könne (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 1993 - 2 L 37/92 -, Rn. 23 f., juris).
  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 2 CS 10.2344

    Biogasanlage; Gebot der Rücksichtnahme (Geruch, Lärm)

    Ebenfalls mit dem Verwaltungsgericht überein stimmt der Senat darin, dass das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB allein objektiv-rechtlich zu beurteilen ist und daher selbst bei deren Nichtvorliegen eine subjektiv-rechtliche Verletzung von Nachbarrechten ausscheidet (vgl. BVerwG vom 28.10.1993 4 C 5/93 NVwZ-RR 1994, 686; vom 28.7.1999 4 B 38/99 NVwZ 2000, 552).
  • VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 271/19

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung

    Maßgebend für die gerichtliche Beurteilung des Befreiungsbegehrens ist, wenn es sich - wie vorliegend - um eine Verpflichtungsklage handelt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt dieser Entscheidung (vgl. für Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang: OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 1993 - 2 L 37/92; VG Schleswig, Urteil vom 4. Juli 2006 - 4 A 26/06 -, Rn. 29, juris).
  • VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 317/19

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    Maßgebend für die gerichtliche Beurteilung des Befreiungsbegehrens ist, wenn es sich - wie vorliegend - um eine Verpflichtungsklage handelt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt dieser Entscheidung (vgl. für Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang: OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 1993 - 2 L 37/92; VG Schleswig, Urteil vom 4. Juli 2006 - 4 A 26/06 -, Rn. 29, juris).
  • VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 68/20

    Rundfunkbeitragspflicht: Nachweis das Innehaben einer Erst- und einer

    Maßgebend für die gerichtliche Beurteilung des Befreiungsbegehrens ist, wenn es sich - wie vorliegend - um eine Verpflichtungsklage handelt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 17. April 2020 - 4 A 342/18; Urteil vom 26. Februar 2020 - 4 A 271/19 - für Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang: OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 1993 - 2 L 37/92; VG Schleswig, Urteil vom 4. Juli 2006 - 4 A 26/06 -, Rn. 29, juris).
  • VG Ansbach, 03.05.2012 - AN 3 K 11.01239

    Baurecht (Nachbarschutz)

    Die Klägerin kann Abwehrrechte gegen das genehmigte Vorhaben nicht aus einer (unterstellten) objektiven Rechtswidrigkeit der angefochtenen Baugenehmigung ableiten, sondern nur daraus, dass sie eine der Rücksichtnahme auf ihre (Grundstücks-)Situation bedürftige Rechtsposition aufzeigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1993, 4 C 5.93, NVwZ-RR 1994, 686).
  • VG Schleswig, 09.08.2021 - 4 A 221/20

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Befreiung

    Maßgebend für die gerichtliche Beurteilung des Befreiungsbegehrens ist, wenn es sich - wie vorliegend - um eine Verpflichtungsklage handelt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. für Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang: OVG Schleswig, Urteil vom 23.08.1993 - 2 L 37/92; VG Schleswig, Urteil vom 04.072006 - 4 A 26/06 - juris, Rn. 29).
  • VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 316/18

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen Härtefall bei einem

    Maßgebend für die gerichtliche Beurteilung des Befreiungsbegehrens ist, wenn es sich - wie vorliegend - um eine Verpflichtungsklage handelt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. für Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang: OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 1993 - 2 L 37/92; VG Schleswig, Urteil vom 4. Juli 2006 - 4 A 26/06 -, Rn. 29, juris).
  • VG Augsburg, 11.10.2012 - Au 5 K 10.1823

    Errichtung einer Biogasanlage (190 kW); Privilegierung (offen gelassen);

    Selbst wenn man mit dem Beklagten davon ausgeht, dass sich das streitgegenständliche Baugrundstück im Außenbereich befindet, ist das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen einer Privilegierung aus § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB allein objektiv-rechtlich zu beurteilen, so dass selbst bei deren Nichtvorliegen eine subjektiv-rechtliche Verletzung von Nachbarrechten ausscheiden muss (vgl. BVerwG vom 28.10.1993 NVwZ-RR 1994, 686; BVerwG vom 28.7.1999 NVwZ 2000, 552; BayVGH vom 25.10.2010 Az. 2 CS 10.2344; juris).
  • VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 18 S 11.01238

    Biogasanlage im Außenbereich; Abwehrrechte (verneint)

  • VG Augsburg, 11.10.2012 - Au 5 K 10.1779

    Errichtung einer Biogasanlage (190 kW); faktisches Dorfgebiet; unzumutbare Lärm-

  • VG Dessau, 07.09.2005 - 1 A 306/05

    Anspruch auf Befreiung vom Anschlusszwang und Benutzungszwang für Schmutzwasser;

  • VG Ansbach, 21.09.2011 - AN 9 K 11.01220

    Nachbarschaft gegen Biogasanlage in Außenbereich; kein Verstoß gegen GdR

  • VG Münster, 14.08.2002 - 9 K 3370/00

    Voraussetzungen des Vorliegen des wasserrechtlichen Anspruchs auf Befreiung vom

  • VG Würzburg, 05.09.2023 - W 4 K 22.1905

    Drittanfechtungsklage gegen Baugenehmigung zum Anbau einer Betriebsleiterwohnung,

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